Fehlhaltungen, chronische Schmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen:
Gründe für einen ergonomischen Bürostuhl gibt es viele.
Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, zahlt die Krankenkasse unter Umständen einen Zuschuss.
Wann das der Fall ist und wie Sie eine anteilige Kostenübernahme beantragen können, beleuchten wir in diesem Artikel.