Zuschuss von der Krankenkasse?

Zuschuss für Gesundheitsmöbel Ergonomie am Arbeitsplatz
Zuschuss für Gesundheitsmöbel Ergonomie am Arbeitsplatz

Ergonomischer Bürostuhl und Krankenkasse: Wann gibt es einen Zuschuss?

Fehlhaltungen, chronische Schmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Gründe für einen ergonomischen Bürostuhl gibt es viele. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, zahlt die Krankenkasse unter Umständen einen Zuschuss. Wann das der Fall ist und wie Sie eine anteilige Kostenübernahme beantragen können, beleuchten wir in diesem Artikel.

Auf einen Blick
1. Unter diesen Voraussetzungen bezuschusst die Krankenkasse einen Bürostuhl
1.2. Medizinische Notwendigkeit
2. Zuschuss für Bürostuhl bei der Krankenkasse beantragen – in 5 Schritten
2.1 Antrag abgelehnt? Legen Sie Widerspruch ein!
3. Diese Träger übernehmen ebenfalls Kosten
4. Ergonomischer Bürostuhl von der Krankenasse? Jetzt beraten lassen!

Unter diesen Voraussetzungen bezuschusst die Krankenkasse einen Bürostuhl

So viel vorweg: Ob und inwieweit Krankenkassen ergonomische Bürostühle – ein sogenanntes „Hilfsmittel“ – bezuschussen, hängt vom jeweiligen Träger ab. Letztlich entscheidet also jede Krankenkasse selbst, wofür es Geld gibt. Die Bewilligung eines Zuschusses hängt dabei stark vom Einzelfall ab und setzt in der Regel eine persönliche Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter voraus. Alle Krankenkassen – von der Techniker Krankenkasse (TK) über die BARMER bis zur DAK – knüpfen die anteilige Übernahme von Kosten allerdings an bestimmte Voraussetzungen.

Damit haben Frauen auch besondere Anforderungen an ergonomische Bürostühle. Das Problem: Selten wird ein Bürostuhl speziell für Frauen entwickelt. Stattdessen richten sie sich an Männer und Frauen gleichermaßen. Das führt dazu, dass insbesondere kleine, schmale und leichte Frauen längst nicht auf jedem Bürostuhl gesund sitzen können.

Medizinische Notwendigkeit

So muss eine „medizinische Notwendigkeit“ für die Beantragung eines ergonomischen Bürostuhls bestehen und klar sein, dass der Bürostuhl für Ihre berufliche Tätigkeit essenziell ist. Beantragen Sie etwa wegen chronischer Rückenschmerzen oder nach einem Bandscheibenvorfall einen Bürostuhl bei der Krankenkasse, ist es möglich, dass der Zuschuss gewährt wird. Immerhin liegt es prinzipiell im Interesse Ihrer Krankenkasse, dass Sie gesund bleiben – und weiterhin uneingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen können. Leistungen wie Krankengeld und Reha-Maßnahmen etwa sind ungleich teurer als ein orthopädischer oder ergonomischer Bürostuhl, können allerdings durch die langfristige Nutzung eines ungeeigneten Bürostuhls notwendig werden. Denn erwiesenermaßen ist langes (und falsches!) Sitzen ungesund und kann zu gravierenden gesundheitlichen Folgen führen – von Muskelentzündungen über chronische Schmerzen bis hin zu Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Zuschuss für Bürostuhl bei der Krankenkasse beantragen – in 5 Schritten

Um einen Zuschuss für Ihren Bürostuhl von der Krankenasse zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rücksprache halten: Erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die konkreten Voraussetzungen für die Bewilligung eines Zuschusses. Unter Umständen muss die medizinische Notwendigkeit durch bestimmte Ärzte bestätigen.
  • Antragsunterlagen anfordern: Lassen Sie sich die erforderlichen Antragsunterlagen via E-Mail oder per Post zusenden. Gegebenenfalls sind diese auch bereits online einsehbar. Auf dieser Grundlage können Sie die erforderlichen folgenden Schritte präzisieren.
  • Attest besorgen: Lassen Sie sich von einem Orthopäden (bzw. vom von der Krankenklasse genannten Mediziner) bestätigen, dass Sie einen ergonomischen Bürostuhl zwangsweise für Ihre Arbeit brauchen. Hier sollte auch beschrieben werden, welche Funktionen der benötigte Stuhl erfüllen muss (z.B. Förderung des dynamischen Sitzens).
  • Reha-Berichte vorlegen: Sofern vorhanden legen Sie bei der Beantragung des Bürostuhls den Entlassungsbericht einer Rehabilitationseinrichtung vor, aus dem die medizinische Notwendigkeit eines geeigneten Bürostuhls hervorgeht.
  • Angebot einholen: Holen Sie ein konkretes Angebot eines qualifizierten Fachhändlers ein. Wichtig: Der Bürostuhl muss die im Attest aufgeführten medizinisch erforderlichen Anforderungen erfüllen! Kooperiert Ihre Krankenkasse mit bestimmten Händlern, können Sie einen Stuhl aus deren Sortiment wählen.

Antrag abgelehnt? Legen Sie Widerspruch ein!

Jetzt haben Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und können den Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Wichtig: Sollte dieser abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einzulegen. Dieser kann durchaus erfolgreich sein, wenn der Krankenkasse schlicht nicht alle Informationen für die Bewilligung zur Verfügung gestanden haben. Beispielsweise, weil das Attest des Arztes zu ungenau formuliert worden ist. In diesem Fall sollten Sie das Attest nachschärfen lassen und die entsprechenden Informationen so schnell wie möglich nachreichen.

Diese Träger übernehmen ebenfalls Kosten

Gut zu wissen: Nicht nur die Krankenkassen, auch andere Träger übernehmen unter Umständen anteilige Kosten für die Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls.

  • Deutsche Rentenversicherung: Auch die Deutsche Rentenversicherung übernimmt in bestimmten Fällen Kosten für einen Bürostuhl. Beispielsweise, wenn Sie bereits mindestens seit 15 Jahren rentenversichert sind oder bereits Rente beziehen.
  • Agentur für Arbeit: Sind Sie weniger als 15 Jahre rentenversichert sind, springt die Agentur für Arbeit ein.
  • Berufsgenossenschaft: Ist ein Arbeits- oder Arbeitswegunfall oder eine berufsbedingte Erkrankung für den Bedarf eines orthopädischen Bürostuhls verantwortlich, springt die Berufsgenossenschaft ein.
  • Integrationsamt: Für Beamte, Studenten und Menschen mit Behinderungen, die auf technische Arbeitshilfen angewiesen sind, können Zuschüsse beim Integrationsamt beantragt werden. Ebenso in einigen Sonderfällen.

Übrigens: Nicht nur ergonomische Bürostuhle, auch höhenverstellbare Schreibtische (Sitz-Steh-Schreibtisch) sind zuschussfähig!

Ergonomischer Bürostuhl von der Krankenasse? Jetzt beraten lassen!

Sie planen, einen ergonomischen Bürostuhl bei der Krankenkasse zu beantragen? Oder Sie sind bereits einen Schritt weiter und suchen einen passenden Bürostuhl, der Ihre Gesundheit optimal fördert? Dipl. Physiotherapeut Richard Hageleit, Geschäftsführer der ErgoSitz GmbH, hilft Ihnen weiter. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine individuelle Beratung durch unseren Ergonomie-Experten!

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Von Richard Hageleit

Hallo, mein Name ist Richard Hageleit Ich bin Inhaber und Geschäftsführer ErgoSitz Rückenzentrum Suisse Ergonomie & Physiotherapie Lösungen können bei bestehenden Rückenbeschwerden Abhilfe schaffen. Physiotherapie ist dabei meist die erste Wahl. Ergonomie Lösungen sind nachhaltig und festigen den Erfolg. Rückenbeschwerden zu behandeln ist das eine – das andere wie diese am besten wegbleiben und erst gar nicht auftauchen. Als erfahrender Dipl. Physiotherapeut im Rückenzentrum Konstanz biete ich für unterschiedliche Beschwerden passende Therapie und Produkt Lösungen. Gemeinsam finden wir den richtigen Lösung Rhythmus. Ihr Richard Hageleit

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